Patientenverfügung in Wien – Hausarzt 1210 Donaustadt
Eine Patientenverfügung ist eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, die Sie für sich treffen können. In unserer Ordination für Allgemeinmedizin in Wien 1210 (Donaustadt) unterstützt Dr. Nataša Matis Sie bei der Errichtung einer rechtssicheren Patientenverfügung nach österreichischem Recht (Patientenverfügungs-Gesetz, PatVG) – mit der gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Aufklärung.
Als Ihre Hausärztin im 21. Bezirk nehme ich mir die Zeit, Ihre Wünsche zu verstehen und Sie über die medizinischen Konsequenzen Ihrer Entscheidungen eingehend zu informieren. So können Sie in Ruhe festlegen, welche Behandlungsmaßnahmen Sie für den Fall ablehnen, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Was wir anbieten
- Ausführliches Beratungsgespräch zu Inhalt und Bedeutung der Patientenverfügung
- Gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Aufklärung (Voraussetzung für Verbindlichkeit)
- Erläuterung der medizinischen Konsequenzen aller Entscheidungen
- Beratung zu verbindlicher vs. beachtlicher Patientenverfügung
- Hinweise zur notariellen Beurkundung und Registrierung im Österreichischen Patientenverfügungs-Register
- Beratung zur ergänzenden Vorsorgevollmacht auf Wunsch
Häufige Fragen
Was ist eine verbindliche Patientenverfügung?
Eine verbindliche Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen ablehnen – etwa wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Sie ist nach österreichischem Recht (PatVG) bindend, wenn sie bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt, darunter eine ärztliche Aufklärung.
Brauche ich einen Termin?
Ja, die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung erfordert ein persönliches Gespräch mit Dr. Matis, bei dem Sie über die medizinischen Konsequenzen Ihrer Entscheidungen aufgeklärt werden. Rufen Sie uns unter +43 1 271 2265 an oder besuchen Sie uns in der Donaufelderstraße 22/1/2, 1210 Wien.
Ist die Errichtung einer Patientenverfügung kassenfinanziert?
Die ärztliche Aufklärung für eine Patientenverfügung ist eine private Leistung. Nach dem ärztlichen Gespräch müssen Sie die Patientenverfügung notariell oder bei einem Rechtsanwalt beurkunden lassen, um die volle Verbindlichkeit zu gewährleisten. Über die genauen Kosten informieren wir Sie vorab.
Wie lange gilt eine Patientenverfügung?
Eine verbindliche Patientenverfügung gilt in Österreich für 8 Jahre ab dem Datum der Errichtung. Danach verliert sie ihre Verbindlichkeit, hat aber weiterhin Orientierungswirkung. Wir empfehlen, sie vor Ablauf dieser Frist zu erneuern und regelmäßig zu überprüfen.
Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung legt fest, welche Behandlungen Sie ablehnen. Die Vorsorgevollmacht hingegen bestimmt, wer für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Beide Dokumente ergänzen sich und können gleichzeitig errichtet werden. Dr. Matis berät Sie gerne über beide Optionen.